Jede Lade­einheit muss technisch zugelassen sein.
Für mehr Sicherheit auf der Schiene.

Für den Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße müssen die Ladeeinheiten (Sattelanhänger, Wechselbehälter, Container) technisch geeignet und zugelassen sein. Solche Ladeeinheiten erkennt man an den gelben so genannten Kodenummernschildern, die an beiden Längsseiten der Ladeeinheiten vorzugsweise im vorderen Bereich angebracht sind. Ohne diese Kennzeichen werden Ladeeinheiten nicht zum Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße angenommen. Übersee-Container nach ISO-Norm sind hiervon ausgenommen. Die technische Zulassung und Kennzeichnung neuer Ladeeinheiten ist in der Regel kein Problem. Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Lieferanten vereinbaren, dass die neuen Fahrzeuge oder Behälter nur mit bereits angebrachten Kodenummernschildern ausgeliefert werden. Grundsätzlich muss eine Ladeeinheit mit einem ILU-Code als Eigentümerschlüssel zur Identifizierung versehen sein.

profile im kombinierten verkehr
Das sollten Sie wissen.

Der Transport von Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr überschreitet in der Regel das normale Lademaß der Bahnen im oberen Bereich. Die UIC-Bahnen und UIRR-Gesellschaften haben vor mehr als 30 Jahren ein System entwickelt, das die reibungslose Beförderung von KV-Sendungen im nationalen und internationalen Verkehr ermöglicht. Die Kodifizierung von Bahnstrecken, Ladeeinheiten und Waggons macht dies möglich.

Im Fahrplan sind für jede Verkehrsverbindung die Profile für Behälter und Sattelanhänger angegeben. Durch einfachen Vergleich der Profilnummer der Strecke und der im Kodenummernschild kann festgestellt werden, ob die Ladeeinheit auf der Strecke fahren darf. In der Profiltabelle ist für jede Profilnummer die entsprechende Eckhöhe der Ladeeinheit angegeben. Um auf einer bestimmten Strecke fahren zu können, darf der Profilkode der Ladeeinheit nicht den der Strecke überschreiten.

die profiltabelle.
Für den einfachen Abgleich zwischen Verbindung und erlaubter Ladeeinheit.
download profiltabelle
Das Kodenummern­schild.

Die gelben Kodenummernschilder finden nicht nur als Zeichen der technischen Zulassung Verwendung, sondern erleichtern auch im Terminalbetrieb die richtige Zuordnung von Ladeeinheit und Waggon. Das vom jeweiligen Ladungsquerschnitt der Ladeeinheit in Anspruch genommene Bahnprofil kann nämlich direkt vom Kodenummernschild abgelesen werden. Weiterhin dokumentiert das gelbe Schild, dass die Ladeeinheit für den Kranumschlag und für die Transportbeanspruchungen auf der Schiene geeignet und zugelassen ist.

Für jede Ladeeinheit sind zwei Kodenummern­schilder vorgesehen, die an den Seitenwänden im unteren Bereich der vorderen Stirnwand angebracht werden. Es sind Schilder mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift. 

Der Weg zum Kodenummern­schild.
Kodifizierung und ILU-Code.

Jede Ladeeinheit, die im unbegleiteten Kombinierten Verkehr Schiene-Straße transportiert werden soll, muss technisch dafür zugelassen, also kodifiziert sein. Ausgenommen von dieser Art der Kennzeichnung sind Überseecontainer nach ISO-Normen, sogenannte Großcontainer für den Landverkehr nach UIC-Kodex und Fahrzeuge, die die Rollende Landstraße nutzen.
 
Mit Einführung der aktuellen DIN EN 13044 geht auch ein neues Verfahren hinsichtlich der Kodifizierung von Ladeeinheiten einher: Der Eigentümer einer Ladeeinheit ist nach der neuen Norm nicht mehr auf dem gelben Kodenummern­schild verschlüsselt, sondern geht aus dem ILU-Code hervor. Außerdem kann die Kodifizierung von neuen intermodalen Ladeeinheiten direkt beim Hersteller durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der UIRR unter www.uirr.com.

Technische Beratung.
Unsere Intermodal-Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Kristian Kölsche
Leiter Ladeeinheiten- und Waggonmanagement