Verbindung Köln - München v.v.
KombiRail Europe verantwortet und traktioniert ab sofort diese Verbindung.
Verbindung Ludwigshafen - München - Wels v.v.
Lokomotion ist nicht mehr nur ausführendes, sondern verantwortliches EVU und damit direkter Vertragspartner.
Verbindung München - Ljubljana v.v.
Lokomotion ist nicht mehr nur ausführendes, sondern verantwortliches EVU und damit direkter Vertragspartner.
Unserer umzustellenden Verbindungen sind in Betrieb.
Abfall ist etwas für Profis. Das können ausländische Touristen bestätigen, die Bekanntschaft mit der deutschen Mülltrennung machen. Davon können aber auch Speditionen ein Lied singen, deren täglich Brot Abfalltransporte sind. Sie brauchen nicht nur jede Menge Expertise, sondern auch viele Formulare und Genehmigungen. Besonders kompliziert wird es, wenn gefährliche Abfälle über Landesgrenzen hinweg zu befördern sind. Wer in diesem Segment tätig ist, muss auch in Sachen Traktionsumstellung einiges beachten und daher so früh wie möglich im Bilde sein. Dieser Aufgabe hat sich Ullrich Lück angenommen. Er ist unser Sicherheits- und Gefahrgutbeauftragter und schon seit 34 Jahren für Kombiverkehr tätig.
Die Traktionsumstellung ist für Kombiverkehr eine Herkulesaufgabe. Was müssen Kombiverkehr-Kunden, die Abfälle transportieren, in dem Zusammenhang unbedingt wissen?
Der grenzüberschreitende Abfalltransport ist oft genehmigungspflichtig. Wer im internationalen Verkehr gefährliche Abfälle befördert, braucht entsprechende Notifizierungen – und das alles in Papierform. Davon betroffen sind alle an der Transportkette Beteiligten: Erzeuger, Beförderer und Entsorger. Wechselt im Zuge der Traktionsumstellung eine Relation von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf ein anderes, muss das neue EVU in die Notifizierung aufgenommen werden. Wenn Abfälle innerhalb Deutschlands erzeugt, befördert und entsorgt werden, stellt sich alles deutlich einfacher dar. Hier muss das EVU nur im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) durch ein anderes ersetzt werden, und dieser Prozess erfolgt vollständig digital. Für die Durchführung der Notifizierung ist übrigens in der Regel der Erzeuger verantwortlich.
Heißt in der Folge, dass der Notifzierer so früh wie möglich über eine geplante Traktionsumstellung informieren muss, oder?
Wir informieren immer rechtzeitig vor einer Umstellung, mindestens zwei Monate vorher. Dazu prüfen wir vorab, welche unserer Kunden auf der betreffenden Relation bereits Abfälle fahren und schreiben diese an, mit allen Informationen zum neuen EVU und ggf. den zuständigen Ansprechpartnern. Sobald eine Spedition von uns erfährt, dass sich das EVU auf der Strecke ändert, sollte sie ihrem Auftraggeber Bescheid geben. Das ist der Abfallerzeuger, der im Fall von gefährlichen Abfällen das Notifizierungsverfahren anstoßen muss. Im Fall von nicht gefährlichen Abfällen muss der Kunde ebenfalls wissen, dass sich das EVU ändert, es braucht aber keine Notifizierung.
Klingt jetzt aber auch bei internationalen Transporten gar nicht so kompliziert …
Kommt darauf an. Alle verantwortlichen Behörden, durch deren Länder der Transport verläuft, müssen informiert werden und ihre Zustimmung erteilen. Die eine Behörde arbeitet schnell, die andere ist vielleicht gerade überlastet und daher weniger schnell. Gehen wir mal von einem Kombiverkehr-Zugangebot vom italienischen Verona ins schwedische Hallsberg aus, wären Behörden in Italien, Österreich, Deutschland, Dänemark und Schweden betroffen. Bis alle reagiert haben, können mitunter bis zu zwei Monate vergehen. Ist das ausführende EVU nicht im Notifizierungsformular eingetragen, darf die Sendung ihre Fahrt nicht antreten. Entsprechend wichtig ist es, sich mit dem Thema zu befassen, damit dieser Fall nicht eintritt.
Gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle – können Sie Beispiele nennen?
Gerne. Als ungefährlich gelten zum Beispiel Glas, Papier oder auch Eisen und Stahl. Gefährliche Abfälle können zum Beispiel Gleisschotter, Schienenschwellen, bestimmte Haushaltsabfälle, Abbruch aus Gebäuden oder auch Klärschlamm sein. Weil diese Gütergruppen als gefährliche Abfälle eingestuft werden, muss der Abfallerzeuger im Rahmen der Notifizierung auch eine Laboranalyse erstellen lassen.
Das ist aufwendig. Wie geht der Versender denn generell bei der Notifizierung vor?
Er meldet zum Beispiel 10.000 Tonnen von einer dieser Produktgruppen zur Ausfuhr an, verteilt auf mehrere hundert Ladeeinheiten. Bei Abfalltransporten kommen hier sowohl Container – etwa Open-Top- oder Tank-Container – als auch Trailer zum Tragen. Für jede Ladeeinheit erhält der Versender von der zuständigen Behörde in seinem Heimatland dann Notifizierungs- und Begleitformulare. Von uns bekommt er über seine Speditionen alle relevanten Informationen zum EVU, etwa Zulassungsbescheinigungen und Versicherungsbestätigungen. In den Notifizierungs- und Begleitformularen trägt jeder Beförderer in der Transportkette – also auch das EVU – ein, wann er die Ware übernommen hat, ebenso der Empfänger, wann er die Ware erhalten hat. Am Schluss geht das Dokument wieder zurück an die ausstellende Behörde.
Ullrich Lück ist Ihr Ansprechpartner für alle Aspekte von Gefahrgut- & Abfalltransporten im Kombinierten Verkehr. Er leitet seit vielen Jahren die Arbeitsgruppe Gefahrgut bei der Internationalen Vereinigung für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße UIRR in Brüssel. Zudem ist Ullrich Lück auch in den Arbeitsgruppen Gefahrgut der UIC (Union Internationale des Chemins de fer) und der OTIF (Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaire) intensiv mit an Bord. Mit seiner Erfahrung und seinem Wissen aus seiner mittlerweile mehr als 25 Jahren langen Tätigkeit als Gefahrgut-Spezialist schult er regelmäßig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Agenturen an den Terminals vor Ort sowie die Mitarbeitenden im eigenen Haus.
„Die bisherigen Traktionsumstellungen verliefen für Abfalltransporteure geräuschlos und geschmeidig“, so die Bilanz von Ullrich Lück. Es handelte sich überwiegend um nationale Verkehre, die nicht der Notifizierung unterliegen. Doch auch die Umstellung der Relation Ludwigshafen/München – Wels v.v. verlief demnach planmäßig.
Zum 7. Oktober erfolgt ein Traktionärswechsel auf den Relationen München – Leipzig v.v. und Duisburg – Leipzig v.v. Das sind nationale Relationen, doch auf dem Zug München – Leipzig v.v. werden auch viele Ladeeinheiten verladen, die einen internationalen Ursprung zum Beispiel am Abgangsterminal Verona haben. Das EVU Lokomotion, Traktionär zwischen Verona und München, war jedoch schon bisher als Unterfrachtführer in der Notifizierung berücksichtigt. Daher braucht es für die Teilstrecke Verona-München keine Anpassungen, für die Teilstrecke München-Leipzig muss aber neu die KombiRail Europe in die Notifizierungen aufgenommen werden.
Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Abfälle sind genehmigungspflichtig. Handelt es sich um solche gefährlichen Abfälle, muss der Versender vor der Beförderung mit einem Notifizierungsverfahren die Genehmigungen der Behörden einholen von den Ländern, die der Transport berührt. Dies geschieht mittels des Notifizierungsformulars IA und des Begleitformulars IB für gefährliche Abfälle beziehungsweise dem Anhang VII für ungefährliche Abfälle. Geregelt ist das Ganze in der Europäischen Abfallrichtlinie 1013/2006, die mit dem Abfallverbringungsgesetz zum Juli 2007 in deutsches Recht umgesetzt wurde.